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Das Lebensende nachhaltig verbessern -
Über das eigene Leben hinweg

Wir haben die Hospizium Stiftung im Jahr 2015 gegründet, um die Hospizarbeit in Wiesbaden, Leipzig und Hadamar langfristig zu sichern und zu fördern. Dafür dienen auch Nachlässe. Wenn Sie uns als Stiftung in Ihrem Testament aufnehmen, fördern Sie damit die langfristige Unterstützung unserer Hospize und der ambulanten Hospizdienste. Selbstverständlich können Sie auch ein einzelnes Hospiz in Ihrem Testament erwähnen.

Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen wird unsere Hospizarbeit langfristig sichergestellt. Sämtliche erwirtschafteten Erträge (Zinsüberschüsse, Erträge aus zugestifteten Immobilien) werden satzungsgemäß für die Hospizarbeit eingesetzt. Somit trägt das Stiftungsformat zu Planungssicherheit und Zukunftsorientierung bei. 

Die Aufnahme der Hospizium Stiftung in Ihrem Testament ermöglicht eine langfristige
Unterstützung unserer Hospize. Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um das Thema
Nachlass.

Lothar Lorenz
Vorstandsvorsitzender Hospizium Stiftung

Formen der Unterstützung

Testamentsverfügung

Möchten wir nicht alle, dass das, was wir vererben, sinnvoll eingesetzt wird? Mit Ihrem Testament bestimmen Sie, wer eines Tages Ihr Vermögen erben wird. Sie haben die Möglichkeit, eine Erbeinsetzung, ein Vermächtnis in Ihrem Testament sowie eine Nachlassregelung festzulegen. Sie können dabei die Hospizium Stiftung mit einem festen Betrag, Aktien oder einer Immobilie aufnehmen.

Zustiftung

Eine Zustiftung ähnelt einer regulären Spende, jedoch mit dem Unterschied, dass der zugestiftete Betrag direkt in das Stiftungsvermögen der Hospizium Stiftung fließt und dort unangetastet erhalten bleibt. Auch eine Immobilie können Sie der Hospizium Stiftung als Zustiftung zukommen lassen. Eine Zustiftung zur Hospizium Stiftung kann zu Lebzeiten erfolgen oder im Testament verfügt werden.

Förder-/Treuhandstiftung

Sie haben die Möglichkeit, eine eigene Stiftung zugunsten der Hospizium Stiftung zu errichten. Diese kann Ihren Namen oder den Namen eines Ihnen nahestehenden Menschen tragen. Sie wird durch Sie als Stifter mit dem Startkapital ausgestattet. Eine solche Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten errichtet werden als auch von Testaments wegen.

Je nach Ihren Wünschen kann sie die Form einer rechtsfähigen Stiftung (Förderstiftung) oder die Form einer nicht rechtsfähigen Stiftung (Treuhandstiftung/Unterstiftung) annehmen. Natürlich unterstützen wir Sie mit unseren kompetenten Partnern bei der steuerbegünstigten Errichtung Ihrer Stiftung zugunsten der Hospizium Stiftung und übernehmen unentgeltlich die Stiftungsverwaltung.

Spendenkonten

Hospizium ADVENA Wiesbaden

Wiesbadener Volksbank
IBAN: DE06 5109 0000 0000 1777 09
BIC:    WIBADE5WXXX

Hospizium ADVENA Leipzig

Sparkasse Leipzig
IBAN: DE82 8605 5592 1100 9430 10
BIC:    WELADE8LXXX

Hospizium ANAVENA Hadamar

Kreissparkasse Limburg
IBAN: DE22 5115 0018 0040 4594 48
BIC:    HELADEF1LIM

Jetzt Spenden

Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Spende eine Zuwendungsbestätigung aus. Nennen Sie hierfür bitte Ihre Postanschrift im Verwendungszweck der Überweisung / des Dauerauftrags. Wenn Sie speziell eines unserer Häuser in Wiesbaden, Leipzig oder Hadamar unterstützen möchten, vermerken Sie dies bitte ebenfalls im Verwendungszweck.

Vielen herzlichen Dank!

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Konten für Spenden und Zustiftungen:

Wiesbadener Volksbank
Stichwort: Hospiz ADVENA Wiesbaden
IBAN: DE06 5109 0000 0000 1777 09

Sparkasse Leipzig
Stichwort: Hospiz ADVENA Leipzig
IBAN: DE82 8605 5592 1100 9430 10
 

Konten für Spenden und Zustiftungen:

Kreissparkasse Limburg
Stichwort: Hospiz ANAVENA Hadamar
IBAN: DE22 5115 0018 0040 4594 48